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Förderungen und Beihilfen
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Befreiung vom Essensbeitrag in Kinderbetreuungseinrichtungen
Hier haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Befreiung vom Essensbeitrag zu stellen. -
Wiener Familienzuschuss
Einkommensschwache Familien und Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher mit Kleinkindern können während des 2. und 3. Lebensjahres des Kindes unter bestimmten Voraussetzungen einen Familienzuschuss erhalten. Rechtsanspruch auf den Zuschuss besteht nicht.
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Kinderbetreuungsbeihilfe
Sie wollen eine Arbeit aufnehmen oder eine Maßnahme des Arbeitsmarktservice besuchen und benötigen deshalb einen Betreuungsplatz für Ihr Kind? Das Arbeitsmarktservice (AMS) kann Ihnen zu den Unterbringungskosten eine Beihilfe gewähren.
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Weitere Förderungen der Stadt Wien




